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Ein '''Beruf''' ist ?jede auf Erwerb gerichtete Beschäftigung, die sich nicht in einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft? (BVerfGE 97,228). Unter ?Beruf? wird oft eine systematisch erlernte, spezialisierte, meistens mit einem versehene Tätigkeit verstanden. Der Begriff ist abzugrenzen vom Ausdruck , der eine zum Erwerb bezeichnet, die nur vorübergehend ausgeübt wird oder nicht an eine besondere Eignung oder Ausbildung gebunden ist.

Wortherkunft und Geschichte

Beruf geht auf ?berufen? (mhdt. ''beruofen'') zurück, einer bildung des Verbs ?rufen?.

Die Ständelehre des Mittelalters kannte die ?vocatio interna? und die ?vocatio externa?. Im Mittelalter betrachteten insbesondere Theologen den Beruf unter zwei Teilaspekten, dem ?inneren Beruf? (. Er verwendete das Wort Beruf auch für den Stand, das Amt und die in seiner ?Politica ecclesiastica? (1663?1676) neues Gewicht erhielt. Die innere Berufung ist das eingenommene geistliche Amt, die äußere Berufung betraf weltliche Berufsstände.

Im Rahmen der späteren sieht 1925 im industriellen Beruf die ?Spezifizierung, Spezialisierung und Kombination von Leistungen?, die für Personen die ?Grundlage einer kontinuierlichen Versorgungs- und Erwerbschance? bildeten. Seit Webers Definition werden Berufe amtlich erfragt und in Statistiken veröffentlicht. Die amtliche deutsche Statistik versteht unter Beruf ?die auf Erwerb gerichteten, besondere Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Erfahrung erfordernden und in einer typischen Kombination zusammenfließenden Arbeitsverrichtungen ? und die in der Regel auch die Lebensgrundlage für ihn und seine nicht berufstätigen Angehörigen bilden.?

Berufsinhalt sind neben der serzielung und dem Erwerb von auch der persönliche Lebensinhalt, Interessen, Wertvorstellungen und Ziele, die spezifische gesellschaftliche Wertschätzung und das soziale Ansehen.

Sozialgeschichtliche Aspekte

Die zur Ausübung eines Berufs erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse werden durch , oder erworben. Die Aufnahme in einen '''Berufsstand''' kann aber auch erfolgen durch Zuschreibung (''adscription''), etwa bei (z. B. als , Handwerker), durch (en), () oder durch ().

Die meisten Berufe sind das Ergebnis fortschreitender . Sie haben häufig eine jahrhundertelange Tradition, da viele von der Gesellschaft benötigte oder gewünschte Leistungen im Wesentlichen konstant geblieben sind. Daher rührt auch die auffällige soziale Erscheinung der ''Berufsvererbung''.

Zu den ältesten, frühgeschichtlichen Berufen gehören , , , , und . Seit dem fanden sich viele Berufsgruppen in und zusammen, die auch die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses übernahmen. Auch ?? bildeten eigene Organisationen. Die verzeichnet entsprechend der eine sich innerhalb der etablierte Vielfalt der Berufe mit ganz unterschiedlichen Qualifizierungs- und Tätigkeitsmerkmalen sowie Rahmenbedingungen. Die Komplexität der Berufskonzepte steigert sich entsprechend dem Fortschritt und .

In einigen Berufen wird auf die sogenannte '''' des/der Einzelnen besonderer Wert gelegt (zum Beispiel , , aber auch , , , ). Ein erhält einen ? auf eine Professorenstelle, wenn eine ihn gern in ihrem Kollegenkreis hätte.
Die postuliert eine zur Arbeit.
In Artikel 24 der Verfassung der DDR (vom 6. April 1968) stand unter anderem: ''Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Arbeit. [...] (2) Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger. Das Recht auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit bilden eine Einheit.''

Rechtsfragen

Das garantiert das der , denn alle Deutschen haben das Recht, Beruf, und frei zu wählen (.</ref>

Einem Beruf ist also eine nicht nur kurzfristige Tätigkeit immanent; ebenso muss er auf Einkommenserwerb abzielen (). Der Begriff ist weit auszulegen, hierunter können neben dem typischen Geldeinkommen auch Naturalleistungen ( wie freie Wohnmöglichkeit, Speisen und Getränke) verstanden werden.

Arten

Man unterscheidet den ''erlernten'' und den ''ausgeübten'' Beruf. Der erlernte Beruf beruht auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung und bestätigtem Qualifikationsnachweis. Ausgeübter Beruf ist die von einem tatsächlich verrichtete Tätigkeit, für welche keine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden kann. Wer den Beruf ausübt, für den er eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, ist im erlernten Beruf tätig. Wer hingegen in einem Beruf tätig ist, den er ursprünglich nicht erlernt hat, arbeitet in einem ausgeübten Beruf. sind überwiegend selbständige Tätigkeiten, die nicht der unterliegen. Auch diese sind auf eine gewisse Dauer angelegt und beruhen auf fachlicher Vorbildung, unterscheiden sich von den anderen Berufen jedoch durch wirtschaftliche Selbständigkeit.

Beruf, Identifikation und Status

Ein Berufstätiger kann sich mit seinem Beruf, mit seinem beitragen.

Der Beruf ist auch ein bedeutender Mechanismus für den einer Person. Dabei gilt der berufliche Status in modernen Gesellschaften als der beste Einzelindikator für den sozialen Status einer Person. Das von Berufen hängt unter anderem von der und dem erzielten Einkommen ab.
Der formale Status ergibt sich aus der Einteilung in , , und , während der materielle Status meist auf die Einkommenshöhe reduziert wird.

Berufsklassifikationen

Die Angabe des Berufs ist in allen Statistiken und Erhebungen zum oder zur sozioökonomischen Lage weltweit unverzichtbar. Der Beruf ist nach wie vor ein dominierender Aspekt in der Beschreibung von Arbeitsmarktentwicklungen. Auch in der Vermittlungsarbeit der Arbeitsämter hat die Angabe des Berufs eine zentrale Bedeutung. Eine schafft für die Vermittlung die Möglichkeit, über sinnvolle und praxisgerechte Zusammenfassungen von ähnlichen beruflichen Tätigkeiten zu verfügen und anzuwenden.

International verwendet die (ISCO) seit 1957 ein Schema für die Eingruppierung von Berufen. In Deutschland nutzt die seit Januar 2011 eine mit diesem Schema weitgehend kompatible Neusystematisierung der Berufe, die auch vom als übernommen wurde.

Reglementierung der Berufsausübung

Heute wird die (Inhalte, Dauer) in den meisten europäischen Ländern staatlich festgelegt. Die staatliche Reglementierung der Berufswahl findet aber in Deutschland und den meisten anderen Ländern ihre Grenzen im Grundrecht der .

Wer welchen Beruf ausüben darf, wurde und wird in verschiedenen Kulturkreisen unterschiedlich gehandhabt. In Europa gilt prinzipiell das Recht der freien Berufsausübung, das jedoch einigen Einschränkungen unterliegt. Bei so genannten (Meisterbrief) oder Hoch- bzw. Universitätsabschluss erforderlich. (Novellierung der Handwerksordnung § 7.2)

Erfolgreich sozial herausgebildete Berufe entwickeln eine mehr oder minder ausgeprägte .

Abgrenzung

Die Abgrenzung zum wird meist durch den Aspekt der Dauerhaftigkeit vorgenommen. Job ist eine temporäre, kurzfristige Tätigkeit ohne innere Beziehung und Verantwortung zur Tätigkeit, eine Gelegenheitsarbeit. Das kommt beim Wort ?jobben? zum Ausdruck, mit dem eine vorübergehende Tätigkeit zwecks Einkommenserzielung umschrieben wird. Diese Abgrenzung findet auch in angelsächsischen Ländern statt, wo bei Beruf von ?profession? (lat. ''professio'') oder ?occupation? die Rede ist und ?job? eher als Nebentätigkeit klassifiziert wird.

Der Berufsbegriff wird auch benutzt, um Einkommenserwerb und fachliche Qualifikation zu betonen. Berufsmusiker (Berufssportler, Berufssoldaten, ) sind fachlich ausgebildet und werden für ihre Arbeitsleistung bezahlt, Amateurmusiker oder hingegen kaum oder gar nicht.

Größte Berufsordnungen in Deutschland

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden die Berufe in 369 so genannte en unterschieden, in der alle existierenden Berufe eingruppiert sind, wodurch eine entsteht. Vgl. .

Erwerbstätige Männer in den am stärksten besetzten Berufsgruppen (2019)

(Quelle: )
  1. Maschinenbau- und Betriebstechnik 1.456.000
  2. Lagerwirtschaft, Post und Zustellung, Güterumschlag 1.158.000
  3. Unternehmensorganisation und -strategie 1.137.000
  4. Fahrzeugführung im Straßenverkehr 946.000
  5. Elektrotechnik 568.000
  6. Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik 563.000
  7. Geschäftsführung und Vorstand 532.000
  8. technische Produktionsplanung, -steuerung 529.000
  9. Verkauf (ohne Produktspezialisierung) 523.000
  10. Hochbau 478.000

Erwerbstätige Frauen in den am stärksten besetzten Berufsgruppen (2019)

  1. Büro und Sekretariat 1.589.000
  2. Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege 1.409.000
  3. Verkauf (ohne Produktspezialisierung) 1.219.000
  4. Unternehmensorganisation und -strategie 1.218.000
  5. Reinigung 1.022.000
  6. Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe 952.000
  7. Verwaltung 899.000
  8. Arzt- und Praxishilfe 686.000
  9. Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden Schulen 604.000
  10. Altenpflege 602.000

Sonstiges

Wer einen Beruf erlernt hat (z. B. über eine Lehre oder über eine akademisches Studium) und diesen ausübt ist '''Berufsträger'''. Manche en sind gesetzlich geschützt (z. B. Arzt, Rechtsanwalt).

Siehe auch

  • , , ,
  • , ,
  • (Österreich),
  • ,
  • ,
  • ,

Literatur

  • Günter Lanczkowski, Gustaf Wingren, Heinz-Horst Schrey: Art. ''Beruf I. Religionsgeschichtlich II. Historische und ethische Aspekte III. Protestantismus und Katholizismus der Neuzeit''. In: 5 (1980), S. 654?676 (zur Kultur- und Begriffsgeschichte)
  • Werner Dostal, Friedemann Stooß, Lothar Troll: ''Beruf ? Auflösungstendenzen und erneute Konsolidierung.'' In: ''Mitteilungen zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung'', Nr. 3, Nürnberg 1998, S. 438?460 (, sowi-online.de; mit einer Übersicht über Definitionen des Begriffs Beruf).
  • Gerald Sailmann: ''Der Beruf. Eine Begriffsgeschichte''. Transcript, Bielefeld 2018, .

Weblinks

'''Deutschland:'''
'''Österreich:'''

Einzelnachweise